Das Unheil nimmt seinen Lauf –
– die Bauarbeiten haben begonnen. Schweres Gerät verdichtet den Boden, vernichtet dabei zahllose Insekten, vertreibt Vögel und Säuger, zerstört die Pflanzen und das ist erst der Anfang…
– die Bauarbeiten haben begonnen. Schweres Gerät verdichtet den Boden, vernichtet dabei zahllose Insekten, vertreibt Vögel und Säuger, zerstört die Pflanzen und das ist erst der Anfang…
– die Bauarbeiten haben begonnen. Schweres Gerät verdichtet den Boden, vernichtet dabei zahllose Insekten, vertreibt Vögel und Säuger, zerstört die Pflanzen und das ist erst der Anfang…
– die Bauarbeiten haben begonnen. Schweres Gerät verdichtet den Boden, vernichtet dabei zahllose Insekten, vertreibt Vögel und Säuger, zerstört die Pflanzen und das ist erst der Anfang…
– die Bauarbeiten haben begonnen. Schweres Gerät verdichtet den Boden, vernichtet dabei zahllose Insekten, vertreibt Vögel und Säuger, zerstört die Pflanzen und das ist erst der Anfang…
22. August 2023 bei buten un binnen
Bäume fällen für den Naturschutz? Lesumwiesen sollen geflutet werden
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/lesumwiesen-naturschutz-bremen-100.html
Liebe BiEnLes und Unterstützer*innen,
die meisten von euch werden es schon durch Mundpropaganda und/oder ausführliche Gespräche auf den Wiesen oder auf dem Admiral-Brommy-Weg wissen; deshalb hier nur eine kurze Zusammenfassung unseres Infostandes: In der kommenden Woche, also ab morgen, sollen die Maßnahmen starten. Der Eilantrag wurde abgewiesen; die Meierhofstraße für geeignet für schweren Bauverkehr erachtet (trotz des Loches von unbekannten Ausmaßen), die Archäologen konnten keinen Aufschub bewirken…
Die Fragen rund um eine mögliche Aufweichung des Lesumhanges wurden aufgrund untrüglich-guter Gefühle in Behördenbäuchen als irrelevant bezeichnet.
Nun bleibt uns nur noch zu hoffen, dass alles glücklich ausgeht, keinerlei Komplikationen auftreten und in ein paar Jahren „alles wieder (fast so) gut ist“ wie es viele Jahre war.
Wir haben einen langen, zähen und von unserer Seite aus fairen Kampf gekämpft. Wir haben vieles über den Umgang von Behörde und Politik mit Bürger*innen gelernt, aber auch über Biotope, Strömungsverhältnisse, Wasserstände und wir haben unsere Nachbarschaft mit ihrer erstaunlichen Vielfalt an Wissen und Bereitschaft zum Engagement anders und sehr bereichernd neu kennengelernt.
Vielen Dank an euch alle, für jeden noch so kleinen Beitrag, jedes interessierte Nachfragen, jeden Zuspruch und an die unermüdlichen, einfallsreichen, sachkundigen Motor*innen unseres Traums vom Erhalt der nördlichen Lesumwiesen. DANKE!
Wir sind froh, dass wir alles versucht haben.
Na ja, fast alles – wer weiß, vielleicht kommt ja noch was …
Der Zusammenschluss der Bremer Bürgerinitiativen hat am 6. Mai 23 erstmalig den BREMER BETONKLOTZ feierlich verliehen. Dieser Preis wird an diejenige Institution oder Person vergeben, die es in herausragender Weise verstanden hat, sich betonhart gegenüber Anliegen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern einzubunkern. Auf die Shortlist haben es die folgenden Kandidaten geschafft:
· Baudeputation
· Beirat Burglesum
· Bürgerschaftsausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte
· Gewerbeaufsicht Bremen
· Petitionsausschuss
· Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Wohnungsbau und Stadtentwicklung
· Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
· Senatsbaudirektion
· Stadtbürgerschaft Bremen.
Hier folgt die Laudatio auf die Preisträgerin, in der die Verdienste ausführlich gewürdigt werden:
Laudatio „Bremer Betonklotz“
gehalten am 06.05.2023 von dem Koordinator des
Zusammenschlusses Bremer Bürgerinitiativen, Ingo Kramer,
anlässlich der Verleihung des Preises „Bremer Betonklotz“
auf dem Präsident-Kennedy-Platz
Wie wir soeben erfahren haben, gebührt der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Wohnungsbau und Stadtentwicklung – mit Kosenamen SKUMS – , Frau Dr. Maike Schaefer, die Ehre, erste Gewinnerin des Preises „Bremer Betonklotz“ geworden zu sein.
Wir haben gehört, welche Verdienste ein Anwärter auf den Preis „Bremer Betonklotz“ erworben haben sollte, um mit dem Klotz ausgezeichnet zu werden. Insbesondere muss er oder sie sich betonhart gegenüber Anliegen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern einbunkern können.
Und das kann Maike Schaefer hervorragend.
Als Verkehrssenatorin verantwortet sie einen Haufen unsinniger Verkehrsprojekte, die kein Anwohner und keine Anwohnerin haben will, aber für deren Verwirklichung Steuermittel im beachtlichen Umfang verschwendet werden. Das kann man gut in der Straße Am Wall und in der Martinistraße besichtigen, wo neben existierenden, gut ausgebauten Fahrradwegen neue Premiumrouten für Radfahrer geschaffen werden, die völlig überflüssig sind. Dafür verfällt das bestehende Radwegenetz, weil für dessen Instandsetzung offenbar kein Geld mehr vorhanden ist.
Eine besondere Leidenschaft hat Maike Schaefer für die Verwirklichung überdimensionierter Bauprojekte entwickelt, die in erster Linie dem Profitinteresse der Investoren dienen. Wer braucht Hochhäuser im Viertel oder in Vegesack außer denen, die damit Geld verdienen? Jedenfalls nicht diejenigen, die dort schon wohnen. Sämtliche fachlich begründete Einwendungen gegen – von Investoren gewünschte – vorhabenbezogene Bebauungspläne werden zweckmäßigerweise komplett ignoriert. Das kann unsere Preisträgerin bestens.
Nun gibt es bedauerlicherweise gesetzliche Vorschriften, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit etwa bei Bebauungsplanverfahren vorsehen. Das sollte man aber nicht zu ernst nehmen. Am besten einigt man sich mit Investoren schon, bevor ein solches Verfahren förmlich eingeleitet wird. Dann kann nichts mehr passieren. Es wäre furchtbar, wenn Bürgerinnen und Bürger kluge Vorschläge unterbreiten, die dann zu einer Veränderung der längst abgesprochenen Pläne führen könnten. Maike Schaefer verteidigt erfolgreich die investorengesteuerte Stadtentwicklung gegen die Zumutung, auf Vorschläge aus der betroffenen Bevölkerung eingehen zu müssen. Nicht mit ihr.
Wie gut, dass Maike Schaefer auch noch Umweltsenatorin ist. Da kann sie ihre Vorliebe für Beton so richtig ausleben. Kein Baum in Bremen ist vor ihr sicher. Hier ganz in der Nähe mussten schon oder werden noch etwa 50 Bäume ihr Leben lassen. In der Vahr soll ein ganzer Wald einem Bauvorhaben weichen. Und jeder in Bremen weiß, dass sie Platanen an der Weser einfach nicht ausstehen kann. Die Preisträgerin hat sich wegen des von ihr veranlassten Nachpflanzungsbedarfs vorbildlich um die bremischen Gartenbauunternehmen verdient gemacht. Es gebührt ihr deshalb der mit Recht erworbene Titel „Baum ab Maike" Es gelang ihr bisher immer, die Säge nicht am eigenen Stuhl anzusetzen, sondern war erfolgreich bei der Suche nach anderen Zielen. Könnten Bäume darüber berichten, wäre so manches Buch gefüllt worden. Wenn sie noch vorhanden wären.
Das Einfordern von Transparenz stößt bei der Preisträgerin – wir wissen es schon – auf eine Betonwand. Ihre Verwaltung hat eine Meisterschaft bei der Ablehnung oder Verzögerung von Akteneinsichtsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz entwickelt. Eigentlich soll dieses Gesetz der Transparenz von Verwaltungshandeln dienen. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll danach die Möglichkeit haben, von der Verwaltung initiierte oder begleitete Projekte, insbesondere wenn diese die eigene Nachbarschaft betreffen, durch Einsicht in die Behördenvorgänge nachvollziehen zu können. Die Preisträgerin hat aber erfolgreich klar gemacht, dass dieses Gesetz jedenfalls in ihrem Verantwortungsbereich nur für das Schaufenster gedacht ist. Denn für Anträge auf Informationszugang, die in ihrem Ressort eingingen, galt häufig, dass Anträge innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Fristen nicht beantwortet und Nachfragen und Erinnerungen ignoriert wurden.
Wenn die Herausgabe von Informationen partout nicht mehr zu vermeiden war, wurden angefragte Dokumente nur unvollständig oder zur Unkenntlichkeit geschwärzt zur Verfügung gestellt. Noch kreativer ist die Ablehnung von Einsichtsanträgen mit der Begründung, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Drittbeteiligter zu berücksichtigen seien oder „schutzwürdige Interessen“ einer Auskunftserteilung im Wege stünden. Dafür erhält eine Antragstellerin oder ein Antragsteller die fürsorgliche Mitteilung, dass die Bereitstellung von Informationen „grundsätzlich kostenpflichtig“ sei. Die Preisträgerin hat bei dem Umgang mit Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bewiesen, dass sie auch hervorragend geeignet ist, großartige Transparenzankündigungen nach den Prinzipien des Hornberger Schießens einzulösen. Darf ich daran erinnern, worum es beim Hornberger Schießen geht? Eine Angelegenheit wird mit großem Getöse angekündigt, es kommt aber nichts dabei heraus und endet ohne Ergebnis. Bei der Nichteinlösung des Transparenzversprechens hat die Preisträgerin nach diesem Muster eine wahre Meisterschaft entwickelt.
Kehren wir zurück zur Umwelt. Intakte Biotope sind ihr ein Gräuel. Wo sie vorhanden sind wie bei den nördlichen Lesumwiesen sind sie durch Flutung besser zu vernichten. Ökologische Bedenken spielen hier keine Rolle, Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern werden übergangen, Fachgutachten ignoriert.
Zweckmäßigerweise werden die Planungsabläufe intransparent gehalten und mögliche Gefahren für Mensch und Natur zum Beispiel durch einen Hangrutsch in Kauf genommen. Konsequent sollen im Zuge von sogenannten Ersatzmaßnahmen vorhandene Biotope in den Lesumwiesen beseitigt werden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Insektenschutz, Starkregenereignisse und Klimawandel werden nicht berücksichtigt. Und dann passt natürlich auch, dass in den Lesumwiesen bereits über 30 großenteils gesunde große Bäume gefällt wurden. Hatte ich die besondere Beziehung unserer Preisträgerin zu Bäumen schon gewürdigt?
Herausragend sind auch ihre Verdienste um die Bürgerbeteiligung. Dank Maike Schaefer können wir darauf in Bremen gut verzichten. So hat sie zu Recht das unverschämte Ansinnen von Bürgerinnen und Bürgern auf Durchführung eines Volksentscheids in die Schranken gewiesen. Wo kämen wir denn hin, wenn das Volk darüber abstimmt, ob es beispielsweise Hochwasserschutz mit Platanen für die lebensbejahendere Alternative hält. Das weiß unsere Preisträgerin alles besser. Es ist deswegen für sie auch nicht erforderlich, wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und darauf gestützt alternative Lösungen für den Hochwasserschutz zur Kenntnis zu nehmen. Da wird eher auf gezielte Irreführung der Öffentlichkeit durch Desinformation gesetzt. Ergebnisoffene Bürgerbeteiligung könnte am Ende bedeuten, dass vielleicht andere Lösungen verwirklicht werden als unsere Preisträgerin sich betonfest in den Kopf gesetzt hat. Es wusste doch schon unsere frühere Obrigkeit in der Kaiserzeit, dass das Volk keinen Verstand hat. Es gebührt Maike Schaefer hohe Anerkennung dafür, diese Erkenntnis in praktische Politik umzusetzen. Wenn dann doch mal ein Volksentscheid durchgeführt wird und der mehrheitliche Bürgerwille ihre Pläne zur Bebauung des Rennbahngeländes durchkreuzt, dann schließt sie wenigstens die Initiatoren eines solchen Volksentscheids von den Gesprächen über die Umsetzung des Abstimmungsergebnisses aus. Wer hier zu beteiligen ist, das bestimmt unsere Preisträgerin schon selbst. Das Volk stört da nur. Hatte nicht schon Bertold Brecht empfohlen, dass eine Regierung das Volk auflösen und sich ein anderes wählen sollte, wenn sich das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt hat? Gut gemacht, Preisträgerin!
Nun sei noch ein kleiner Ausflug in die Historie erlaubt. In Oslebshausen befand sich im Zweiten Weltkrieg neben den Bahnanlagen ein Zwangsarbeiterlager für sowjetische Kriegsgefangene, von denen viele aufgrund der unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen starben und an Ort und Stelle begraben wurden. Hier soll nun statt einer würdigen Ruhestätte eine Bahnwerkstatt errichtet werden, dazu noch von einem Unternehmen, das in der Nachfolge des Betriebes steht, der während der Nazi-Herrschaft die Zwangsarbeiter beschäftigte. Auf diese Situation hingewiesen, spielte unsere Preisträgerin den Pontius Pilatus. Sie wusch ihre Hände in Unschuld, denn sie sei nicht zuständig. Offenbar hatte sie vergessen, dass sie auch Verkehrssenatorin ist und als solche mit dem Projekt Bahnwerkstatt befasst war.
Vergesslichkeit zur rechten Zeit ist in der Politik ein probates Mittel. Aber hier geht es auch um historische Verantwortlichkeit. Denn die ersten 600 Zwangsarbeiter, die im September 1941 ihre Fronarbeit aufnehmen mussten, waren vom damaligen Bremer Bausenator für den Straßen- und Bunkerbau in unserer Stadt angefordert worden. Schon bis Ende 1941 waren von ihnen Hunderte infolge von Mangelernährung und einer Fleckfieberepidemie verstorben und gleich am Ort verscharrt worden. Der historischen Verantwortung für das, was damals geschehen ist, müssen sich auch diejenigen stellen, die heute im Senat Politik machen. Frau Dr. Maike Schaefer als aktuelle Bausenatorin leugnet aber jedwede Verantwortlichkeit ihrer senatorischen Behörde. Es gibt keine Entschuldigung des Bremer Senats für seine damalige Rolle als Auftraggeber für die Zwangsarbeit und keine Aufarbeitung. Auch dieses ist preiswürdig.
Mir ist bewusst, dass ich nicht alle herausragenden Verdienste der Preisträgerin erwähnt habe. Das würde diese Laudatio überfrachten. Aber schon die bemerkenswerte Aufzählung macht deutlich, wie sehr Frau Bürgermeisterin und Senatorin Dr. Maike Schaefer die heutige Auszeichnung mit dem „Bremer Betonklotz“ verdient hat. Und das sollte jetzt mit einem heftigen Applaus honoriert werden.
Petition
Am 11, März 2022 haben wir BiEnLes eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um gegen den Etikettenschwindel mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie er überall und auch mit unseren Lesumwiesen betrieben wird, Stellung zu beziehen.
Nach fast einem Jahr wurde folgender, an unserem Anliegen vorbeigehender Beschluss gefasst:
Der Bundestag behält sich weiterhin Eingriffe in die Natur zwecks Aufwertung von Naturflächen vor. Die Möglichkeit von Rückführung zu Naturflächen wird in großen Teilen für zu langwierig und aufwendig gehalten. Die Umwandlung von bestehenden Naturflächen ist offenbar einfacher, als die Renaturierung von land-, forst-, bauwirtschaftlichen und industriell genutzten Flächen.
Die sogenannte „Aufwertung“ schafft die Möglichkeit, ein und dieselbe Fläche immer wieder als Ausgleich für Naturfraß anderswo zu deklarieren. Wirklichen „Ersatz“ kann aber nur die Schaffung und der Schutz von Naturflächen schaffen.
Bei unseren Lesum-Wiesen geht es im Übrigen nicht um eine Aufwertung, hier werden zwei Naturflächen (Fisch gegen Tier- und Pflanzenwelt) gegeneinander ausgespielt. Dass unsere Lesum-Wiesen wertvoll sind, haben unsere Gutachten schon bewiesen, der Nachweis eines funktionsfähigen Wasserbiotops wurde hingegen auch 25 Jahre nach der Zuschüttung des Hafenbeckens nicht erbracht.
Wieder einmal werden wir mit Worthülsen statt mit sachverständigen Gutachten und nachvollziehbaren Belegen abgespeist.
Der Klimawandel macht keine Sommer-, Herbst-, Winter- oder Frühjahrspause, weder Corona noch Kriege halten ihn auf – im Gegenteil. Die Starkregenereignisse, die es laut Behörde und Politik nur alle hundert Jahre einmal gibt, sind längst alltäglich geworden. Die Trockenheit ist die eine Seite, die Bodenversiegelung die andere und die fehlenden Retentionsräume verschärfen die Folgen. Der Lesumhang soll all das verkraften.
Aber wenn es endlich mal regnet, dann so: …
GUT GEMEINT IST NOCH LANGE NICHT GUT GEMACHT.
Aus Bürgerbeteiligung wird Satire: Unser Engagement für den Erhalt der Lesumwiesen hat die Macher von Extra3 zu ihrem Beitrag „Der reale Irrsinn“ inspiriert.
https://www.youtube.com/watch?v=_OHv9J_PujA
Der „Tag der Bürgerinitiativen“ war erfreulich gut besucht und auch unser Stand zog viele interessierte Menschen an. Wir konnten mit Hilfe dieser drei Plakate die Hintergründe und Entwicklung der „Ersatzmaßnahme“ aufs Knappste zusammenfassen und in vielen intensiven Gesprächen vertiefen.
HEUTE WIR – MORGEN IHR
Am 22. April und 23. April 2022 wird der Tag der
Bürgerinitiativen in der unteren Rathaushalle begangen.
Vortrag der JUB am 16. März 2022
„Lesumwiesen und Lesumhang: Geologie - Geschichte - Gegenwart - Gefährdung“
Am Mittwoch, 16.03.2022, hatten Bremen-Norder Bürger*innen erfreulicherweise die Gelegenheit, einen hochinteressanten Fachvortrag der Jacobs University Bremen über ein geophysikalisches, geologisches und ozeanografisches Ausbildungsprojekt der JUB zu hören.
Ein spezielles Arbeitsgebiet waren die Lesumwiesen, über die die Untersuchungen interessante Hinweise u.a. auf die Entwässerungsmuster lieferten und bei den Besuchern Fragen nach den Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen in eben diesem Bereich aufwarfen.
Hier folgt eine sehr knappe Zusammenfassung der Präsentation, die in über einer Stunde jeden der Punkte detailliert beschrieben und belegt hat.
Während der anschließenden Diskussion blieben die dann im Folgenden aufgeführten Fragen unbeantwortet.
A) Zusammenfassung des Vortrags mit dem Titel „Lesumwiesen und Lesumhang
Geologie - Geschichte - Gegenwart - Gefährdung“
Geologie
a. Der Geesthang ist ein Ergebnis der letzten Eiszeiten. Vom Gletschereis transportiertes Gesteinsmaterial hat sich in Form von Moränen oder Geschiebemergel abgelagert.
b. Die Lesum bildete sich als Folge zur Entwässerung des abschmelzenden Eises.
c. Auf den Wiesen finden sich verschiedene Schichtenstrukturen. In der Tiefe liegt eine überwiegend homogene, wasserführende Schicht, die oberen Sedimentschichten sind in Material und Dicke unregelmäßig.
Geschichte
Die Wiesen werden schon seit über 100 Jahren für die Hangentwässerung genutzt. Das Grabensystem in Nord-Süd-Richtung sorgt bis heute für einen ständigen Abtransport des Hangwassers.
Gegenwart
a. Für gesicherte Aussagen zu Veränderungen des Grundwasserspiegels, des Hanges und der Wiesen durch die Ausbaggerungen und täglichen Flutungen sowie Hochwasserereignisse und Starkregen scheinen Untersuchungsdaten zu fehlen bzw sind nicht öffentlich zugänglich.
b. Der Vergleich mit einem kleineren Vorhaben an der Weser außendeichs und ohne betroffene Anwohner*innen/Infrastruktur im Werderland zeigt deutlich, wie viel intensiver hier die Rahmenbedingungen untersucht und öffentlich einsehbar gemacht wurden.
c. Die zusätzliche Komplexität der Maßnahme durch die Hangnähe wurde bisher aus den Planungen ausgeblendet. Untersuchungen zu möglichen Gefährdungen des Hangs sind nicht bekannt.
Gefährdung
Aufgrund der fehlenden Untersuchungen kann über das Ausmaß der Gefährdung ebenso wenig eine Aussage gemacht werden wie zum Gefahrenausschluss.
B) Für die beim Vortrag anwesenden Anwohner*innen und interessierten Bremen-Norder Bürger*innen, unter denen sich auch drei Experten für Deichbau, Überschwemmungs-wiesen und Grundwasser befanden, ergaben sich daraus folgende Fragen:
1. Ungeklärt bleibt die Frage nach der Versumpfung der Anlieger-Grundstücke. Was hat die Behörde unternommen, um eine solche Entwicklung auszuschließen? Wird bei nachgewiesenen 150 Tagen im Jahr mit einem Wasserstand von 2,50m sowie ca. 60 Tagen/Jahr mit Wasserständen von 2,68/2,70 m der Admiral-Brommy-Weg überschwemmt?
2. Reicht bei diesen Wasserständen das Fassungsvermögen des Kanals aus, der für eine Wasseraufnahme von oben nicht ausgelegt ist?
3. Durch die Erhöhung des Wasserstandes auf den Wiesen wird der Grundwasserspiegel pulsieren – sind die Kanäle gegen ein Aufschwimmen ausreichend geschützt?
4. Wie wird die Standfestigkeit des Hanges durch das Heranführen des Lesumwassers (Grundwasser/Schichtenwasser aus dem Hang) beeinträchtigt und was unternimmt die Behörde zur Absicherung gegen eine solche Gefahr?
5. Durch Tidenhub und Strömung können die Uferbereiche der Flachwasserzone ausgespült werden. Wie wirkt sich das auf die Maßnahmenziele einerseits und die unkontrollierte Erweiterung der Wasserflächen über das Plangebiet hinaus aus?
6. Die ständige Vernässung kann zur Aufweichung des Deiches (im neuen Sprachgebrauch entwidmete Verwallung) zwischen Yachthafen St. Magnus und Steinberg führen. Die Lesum wird dann unkontrolliert im Planbereich ein- und ausströmen. Sind die Folgen einer solchen Entwicklung bedacht worden?
7. Eine mögliche Verschlickung würde die vorgeblichen Ziele in Frage stellen. Gibt es Untersuchungen und Aussagen zum zukünftigen Pflegebedarf der Flachwasserzone?
8. Warum wird das Eigentum der Anlieger (direkt und Hangbewohner) und die Aufenthaltsqualität der Bürger*innen nicht durch mindestens ebenso umfangreiche und transparente Untersuchungen wie offensichtlich im Werderland erfolgt geschützt?
9. Sind die zukünftigen Veränderungen mit Wetterextremen wie stärkeren Niederschlagsmengen, steigendem Meeresspiegel und stärkeren Strömungen durch weitere Weservertiefungen in der Planung bedacht, um gegen diese gewappnet zu sein?
10. Warum sind die bisherigen Untersuchungen und die aktuellen Pläne zur Umsetzung der Maßnahme nicht öffentlich einsehbar?
11. Falls es zu Fragen 1-9 Untersuchungen, Gutachten, Daten etc. gibt: Wo sind sie einsehbar für uns als betroffene und engagierte Bürger*innen?
++++++++++++++++++++++
B E I S P I E L B R I E F – g e r n a l s T e x t b a u s t e i n b r u c h z u n u t z e n
Hannelore und Hans Hanganwohn
Auf dem Geesthang 22
28759 Bremen März 2022
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Maike Schaefer
Contrescarpe 72
28195 Bremen.
Schutz der Anwohner*innen und der Aufenthaltsqualität der Bürger*innen
Sehr geehrte Frau Senatorin Schaefer,
am Mittwoch, 16.03.2022, hatten Bremen-Norder Bürger*innen erfreulicherweise die Gelegenheit einen hochinteressanten Fachvortrag der JUB über ein geophysikalisches, geologisches und ozeanografisches Ausbildungsprojekt zu hören.
Ein spezielles Arbeitsgebiet waren die Lesumwiesen, über die die Untersuchungen interessante Hinweise u.a. auf die Entwässerungsmuster lieferten und bei den Besuchern Fragen nach den Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen in eben diesem Bereich aufwarfen.
Zu Ihrer Information erhalten Sie hier eine sehr knappe Zusammenfassung der Präsentation, die in über einer Stunde jeden der Punkte detailliert beschrieben und belegt hat.
Während der folgenden Diskussion blieben die dann im Folgenden aufgeführten Fragen unbeantwortet. Wir bitten Sie als zuständige Senatorin deshalb um Auskunft und Einsicht in die Datenlage zu unseren Sorgen.
A) Knappe Zusammenfassung des Vortrags mit dem Titel „Lesumwiesen und Lesumhang
Geologie - Geschichte - Gegenwart - Gefährdung“
Geologie
a. Der Geesthang ist ein Ergebnis der letzten Eiszeiten. Vom Gletschereis transportiertes Gesteinsmaterial hat sich in Form von Moränen oder Geschiebemergel abgelagert.
b. Die Lesum bildete sich als Folge zur Entwässerung des abschmelzenden Eises.
c. Auf den Wiesen finden sich verschiedene Schichtenstrukturen. In der Tiefe liegt eine überwiegend homogene, wasserführende Schicht, die oberen Sedimentschichten sind in Material und Dicke unregelmäßig.
Geschichte
Die Wiesen werden schon seit über 100 Jahren für die Hangentwässerung genutzt. Das Grabensystem in Nord-Süd-Richtung sorgt bis heute für einen ständigen Abtransport des Hangwassers.
Gegenwart
a. Für gesicherte Aussagen zu Veränderungen des Grundwasserspiegels, des Hanges und der Wiesen durch die Ausbaggerungen und täglichen Flutungen sowie Hochwasserereignisse und Starkregen scheinen Untersuchungsdaten zu fehlen bzw sind nicht öffentlich zugänglich.
b. Der Vergleich mit einem kleineren Vorhaben an der Weser außendeichs und ohne betroffene Anwohner*innen/Infrastruktur im Werderland zeigt deutlich, wie viel intensiver hier die Rahmenbedingungen untersucht und öffentlich einsehbar gemacht wurden.
c. Die zusätzliche Komplexität der Maßnahme durch die Hangnähe wurde bisher aus den Planungen ausgeblendet. Untersuchungen zu möglichen Gefährdungen des Hangs sind nicht bekannt.
Gefährdung
Aufgrund der fehlenden Untersuchungen kann über das Ausmaß der Gefährdung ebenso wenig eine Aussage gemacht werden wie zum Gefahrenausschluss.
B) Für die beim Vortrag anwesenden Anwohner*innen und interessierten Bremen-Norder Bürger*innen, unter denen sich auch drei Experten für Deichbau, Überschwemmungswiesen und Grundwasser befanden, ergaben sich daraus folgende Fragen:
1. Ungeklärt bleibt die Frage nach der Versumpfung der Anlieger-Grundstücke. Was hat die Behörde unternommen, um eine solche Entwicklung auszuschließen? Wird bei nachgewiesenen 150 Tagen im Jahr mit einem Wasserstand von 2,50m sowie ca. 60 Tagen/Jahr mit Wasserständen von 2,68/2,70 m der Admiral-Brommy-Weg überschwemmt?
2. Reicht bei diesen Wasserständen das Fassungsvermögen des Kanals aus, der für eine Wasseraufnahme von oben nicht ausgelegt ist?
3. Durch die Erhöhung des Wasserstandes auf den Wiesen wird der Grundwasserspiegel pulsieren – sind die Kanäle gegen ein Aufschwimmen ausreichend geschützt?
4. Wie wird die Standfestigkeit des Hanges durch das Heranführen des Lesumwassers (Grundwasser/Schichtenwasser aus dem Hang) beeinträchtigt und was unternimmt die Behörde zur Absicherung gegen eine solche Gefahr?
5. Durch Tidenhub und Strömung können die Uferbereiche der Flachwasserzone ausgespült werden. Wie wirkt sich das auf die Maßnahmenziele einerseits und die unkontrollierte Erweiterung der Wasserflächen über das Plangebiet hinaus aus?
6. Die ständige Vernässung kann zur Aufweichung des Deiches (im neuen Sprachgebrauch entwidmete Verwallung) zwischen Yachthafen St. Magnus und Steinberg führen. Die Lesum wird dann unkontrolliert im Planbereich ein- und ausströmen. Sind die Folgen einer solchen Entwicklung bedacht worden?
7. Eine mögliche Verschlickung würde die vorgeblichen Ziele in Frage stellen. Gibt es Untersuchungen und Aussagen zum zukünftigen Pflegebedarf der Flachwasserzone?
8. Warum wird das Eigentum der Anlieger (direkt und Hangbewohner) und die Aufenthaltsqualität der Bürger*innen nicht durch mindestens ebenso umfangreiche und transparente Untersuchungen wie offensichtlich im Werderland erfolgt geschützt?
9. Sind die zukünftigen Veränderungen mit Wetterextremen wie stärkeren Niederschlagsmengen, steigendem Meeresspiegel und stärkeren Strömungen durch weitere Weservertiefungen in der Planung bedacht, um gegen diese gewappnet zu sein?
10. Warum sind die bisherigen Untersuchungen und die aktuellen Pläne zur Umsetzung der Maßnahme nicht öffentlich einsehbar?
11. Falls es zu Fragen 1-9 Untersuchungen, Gutachten, Daten etc. gibt: Wo sind sie einsehbar für uns als betroffene und engagierte Bürger*innen?
Sehr geehrte Frau Senatorin Schaefer, bitte nehmen Sie unsere Sorgen ernst und informieren Sie uns über die aktuelle Planung, die Planungsgrundlagen und die Datenlage zu den oben genannten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
H. u. H. Hanganwohn
16.03.22 – Vortrag
im Kulturbahnhof Vegesack über die Lesumwiesen und Lesumhang
Gefährdet die Maßnahme den Lesumhang?!
Die Bedenken gegen die Ausbaggerung der nördlichen Lesumwiesen werden mehr und mehr: Der Wasserabfluss über und durch den Hang nach Süden in die Lesum ist nicht mehr gewährleistet, wenn die Gräben verschlossen werden und infolge der Maßnahme wird ein Grundwasseranstieg erfolgen. Beides kann die Stabilität des Lesumhangs beeinträchtigen.
Die Bürgerinitiative hat den Beirat über diese Gefahr informiert und aufgefordert, die Verantwortlichen zur Beauftragung eines Fachgutachtens zu drängen.
Hier folgt der Antrag im Wortlaut:
Betrifft: Ausgleichsmaßnahme auf den Lesumwiesen
Frage nach einem Gutachten zur Beurteilung der Gefahren für die Umgebung der
Maßnahme infolge der veränderten hydrologischen Gegebenheiten durch regelmäßige Flutung der Wiesen
Sehr geehrte Mitglieder des Beirats Burglesum,
wir als Bürgerinnen und Bürger bzw. Anwohnerinnen und Anwohner der Lesumwiesen, die ja nach Plänen der Stadt bereits seit mindestens 10 Jahren als Ausgleichsfläche für die Zuschüttung eines Hafenbeckens dienen sollen, möchten auf folgende mögliche Gefahren hinweisen:
1. Wasserabfluss über und durch den Hang nach Süden in die Lesum
Die Wiesen werden im Zuge der Maßnahme mit der Lesumtide zweimal täglich geflutet werden und damit im Durchschnitt mehr als 150-mal im Jahr auf 2,50 m, gelegentlich auch über 2,60 m (bis zu 2,70 m) hoch unter Wasser stehen. In naher Zukunft wird durch die geplante Weservertiefung der Wasserstand auch in der Lesum und auf den Wiesen noch höher steigen und die Situation verschärft werden. Dabei nur zur Erinnerung: Bis 2020 wurde von der Stadt von einem max. Wasserstand auf den Wiesen von 2,10 m gesprochen und in Plänen der SWECO eingezeichnet.
Die Lesumwiesen liegen wie bekannt nicht inmitten einer weitläufigen flachen Landschaft, sondern grenzen an dieser Stelle (entsprechend ihrer wahrscheinlichen Entstehung in der Eiszeit) direkt an einen steilen Geesthang im Norden: Grundwasser und Oberflächenwasser fließen in hohem Ausmaß aus einem größeren nördlichen Gebiet über und durch bzw. unter diesem Steilhang Richtung Süden durch die Lesumwiesen direkt in die Lesum ab.
Dieser Abfluss funktioniert u.a. durch Gräben, die auch heute noch existieren. Ein besonders wichtiger Graben verläuft direkt neben dem Grundstück von Meyer/Flügge nach Süden. Man kann heute beobachten, wie entscheidend dieser Abfluss für die ganze Umgebung bei Starkregen ist: Das Wasser von der Straße „Am hohen Ufer“ ergießt sich über die Pumpenstraße und „Am Kapellenberg“ direkt in diesen Graben. Es gibt zwar dort natürlich inzwischen einen Regenwasserkanal; dieser ist aber bei Starkregen regelmäßig überlastet und läuft über. Dabei wird sich die Menge des gen Süden ablaufenden Regenwassers zukünftig noch erhöhen, da auf den ehemaligen Rasenflächen der Neubaugebiete an der Billungstraße und auf der Mahlstedt-Wiese das Regenwasser nicht mehr versickern kann und sich die Starkregenfälle tendenziell ja auch verstärken werden.
Dieser Graben besteht zudem bereits seit über 120 Jahren; er ist eingezeichnet in alten Karten (s. Skizze aus „An der Lesum“) und per Vertrag benannt als Zuggraben, der offengehalten werden muss (Vertrag von 1893). Man kann also davon ausgehen, dass auch damals den Anwohnern bereits klar war, wie wichtig dieser Graben als Abfluss ist.
Dieser Graben (und weitere Gräben) aber wird laut den bisher bekannten Plänen der Stadt im Rahmen der Maßnahme verschlossen werden!
Das Wasser von Norden (Oberflächenwasser und wohl auch Grundwasser) kann dann also nicht mehr kontinuierlich in die Wiesen und dann bei Ebbe sofort nach Süden in die Lesum abfließen, sondern wird erst in den Wiesen angestaut und kann dann nur langsam nach Osten durch die schmale Überlaufschwelle mit der Ebbe ablaufen. Der Abfluss wird also deutlich erschwert werden.
2. Grundwasseranstieg infolge der Maßnahme
Wie den Pegelmessdaten auf dem Grundstück von Meyer/Flügge zu entnehmen ist, steigt und fällt der Pegel des tiefen Grundwasserleiters (bis 10 m Tiefe) mit der Lesumtide. Die Lesum ist jetzt noch rund 230 m entfernt vom Grundstück; im Zuge der Maßnahme wird das Lesumufer aber hydraulisch und praktisch gesehen bis fast an die Gartengrenze heranrücken. Es ist Pegelmessungen und daraus folgenden Überlegungen zufolge zu erwarten, dass sich dadurch die Grundwasserpegel auf einer höheren Höhe einstellen werden. Auch durch den Verschluss der Gräben in den Wiesen wird der Grundwasserspiegel bei Meyer/Flügge eher ansteigen, weil das Wasser nicht mehr so leicht abfließen kann.
Dieses Grundwasser steht unter der Lehmschicht in den Wiesen unter Spannung und hat höchstwahrscheinlich direkte Verbindung zum Grundwasser unter dem Hang (s. Skizze Hang). Durch Anhebung des Pegels wird das Grundwasser also wahrscheinlich unter dem Hang rückgestaut werden. Dies könnte dazu beitragen, dass der Hang auf Dauer instabil wird.
Wie stark der Wasserdruck aus dem Geesthang Richtung Süden ist, sieht man auch daran, dass bereits jetzt kontinuierlich Wasser an mehreren Stellen direkt am Fuß des Hangs austritt und über den Admiral-Brommy-Weg fließt, sodass dieser an diesen Stellen meistens vernässt.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass der Geesthang schon jetzt offenbar in sich nicht sehr stabil ist; es kam früher bereits zu einem starken Hangrutsch im Bereich des Grundstücks von Familie Nagengast.
Wir befürchten, dass der Hang infolge dieser Maßnahme durch Verschluss des direkten Wasserabflusses in die Lesum und Anhebung des Grundwasserspiegels instabiler wird. Dies könnte vor allem bei zukünftigen Starkregenereignissen dazu führen, dass ein Abrutsch wahrscheinlicher wird als dies jetzt der Fall ist. Solche Starkregenereignisse können ja – wie im Sommer mit der Flutkatastrophe in Deutschland erlebt – überraschend heftig ausfallen. Wenn dieser Geesthang instabiler wird oder gar abrutscht, werden mehrere Häuser und Anwohner davon betroffen sein; es könnte zu unerwartet großen Schäden kommen!
Daher fordern wir den Beirat auf, diese mögliche Gefahr für den Hang in Betracht zu ziehen und darauf zu dringen, dass die angesprochenen Punkte im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Stabilität des Hangs in einem Fachgutachten beurteilt werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
für BiEnLe / 07.12.2021
+++++++++++++++++++++++++++++++
„Bürgerinitiative setzt auf Gutachten“
- so lautet die Überschrift über dem Artikel in der Norddeutschen vom 29. März 2021.
Stimmt, es handelt sich um ein von den Anwohnern privat beauftragtes neues Gutachten zu Fragen von Hochwasser und Grundwasser.
Aber: Wie kann es sein, dass unsere Bürgerinitiative nun schon seit fast 1 ½ Jahren qualifizierte Gutachten zu den veralteten Plänen von Behörden und der Sweco GmbH fordert und die Behörde erst auf den Druck durch ein von den Anwohnern beauftragtes Wassergutachten nachgezogen und unsere Zahlen bestätigt hat? Nun ist klar: Statt einem Höchstwasserstand von 2,10 m NHN, wie stets in Plänen angegeben, wird das Wasser nun in den Wiesen regelmäßig auf 2,50 m NHN oder auch bis knapp 2,70 m NHN auflaufen. (Nebenbei: Die Aussage des Sprechers des Umweltressorts, unser Gutachten enthalte falsche Annahmen, ist eine hilflos-freche Umkehr der Tatsachen.)
Die von uns immer wieder angemahnte Korrektur der angegebenen Wasserhöhen erfolgte somit erst nach jahrelanger Falschinformation sowohl der am Verfahren beteiligten Träger der öffentlichen Belange (Beirat, Verbände, Kammern…) als auch der Bürger.
Und obwohl jetzt eingeräumt werden musste, dass das Wasser um bis zu 60 cm höher auflaufen wird, behaupten Behörde und ausführende Firmen unisono das sei für die (alte) Planung nicht von Belang!
Das ist eine unglaubliche Ignoranz und missachtet die Interessen von Bürgern und den schützenswerten Bestand ebenso wie den angeblich angestrebten „Erfolg“ eines Flachwasserbereichs mit Laichzonen. Die erheblich erhöhte Strömungsgeschwindigkeit und die wesentlich längere Dauer des Ein- und Ausströmens des Wassers lassen diese Ziele sehr fragwürdig erscheinen.
Deshalb fordern wir nochmals: Die schon umgesetzte Teilfläche im Osten des Plangebietes muss untersucht werden und auf die tatsächliche Brauchbarkeit als Laichgebiet überprüft werden. Weiterhin muss geklärt werden, ob der weitere Ausbau mit den Folgen für die Wasserdynamik, die Gefahr des Deichabtrags und der Durchstoßung der Lehmschicht überhaupt zielführend sein kann.
Immerhin wurde unsere Petition aufgrund des neuen Gutachtens von der Deputation an den Petitionsausschuss zur erneuten Prüfung auf dieser Grundlage zurück verwiesen und es hat ein Ortstermin mit zahlreichen Mitgliedern des Ausschusses, der Behörde u.a. (siehe Artikel NOR) stattgefunden. Genau 446 Tage nach der Einreichung der Petition…
Allerdings weigert sich die Behörde noch immer, das von uns vorgelegte Pflanzengutachten des namhaften Diplom-Ingenieurs für Landespflege, Flora und Vegetationskunde, Jürgen Feder, der zu den bekanntesten Experten für Botanik in Deutschland zählt, anzuerkennen (siehe Homepage und facebook). Nach wie vor wurde das wertvolle Biotop aber von Seiten der Verantwortlichen nicht untersucht. Auch unsere Potentialanalyse zur Frage der Insekten wird weder beachtet noch durch ein behördlich beauftragtes Gutachten widerlegt (ebenfalls auf unseren Seiten zu finden).
In den 1 ½ Jahren unseres Engagements für den Erhalt der nördlichen Lesumwiesen haben sich die planenden Instanzen kaum bewegt und versuchen jede aktuelle Bestandsaufnahme durch den Verweis auf eine 20 Jahre alte Planung zu unterbinden.
Warum wohl?
"Deichschutz ist Daseinsvorsorge" - so steht es in einer Broschüre zum Hochwasserschutz im Land Bremen.
Der ohnehin schon marode Deich wird durch die geplante Baumaßnahme zusätzlich gefährdet.
Die Bürgerinitiative zum Erhalt der nördlichen Lesumwiesen weist in einer Eingabe an die Bürgerschaft dringlich auf diese Gefahr hin. Lest die Eingabe hier im Wortlaut:
Eingabe gemäß §29 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft
Deichschutz auch für Bremen Nord!
Die nördlichen Lesumdeiche (Sommerdeiche) vom Lesum-Sperrwerk bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen (Zufluss Hamme Wümme) sind laut „Generalplan Küstenschutz-Teil III – Schutzdeiche“ von 2016 keine gewidmeten Hochwasserschutzlinien und werden somit nicht gepflegt oder bei Beschädigungen wieder instandgesetzt.
Wie vielen bekannt ist, bieten diese Deiche bisher dennoch in der Realität einen bedeutenden Schutz vor Hochwasser. Der Deichabschnitt in Lesum bis zur Burger Brücke wurde vor Kurzem stabilisiert. Im Gegensatz dazu wird der Deichabschnitt südlich des Knoops Park in St. Magnus seit Jahrzehnten nicht mehr gepflegt. Dennoch schützt auch diese Verwallung mit einer Höhe von meist etwa 3 m NHN (über Normal Null) derzeit noch effektiv vor (täglichem) Hochwasser und ist stabil, da seine nördliche Länge in den trockenen Lesumwiesen steht. Würde er brechen, so wären mehrere Anwohner am Admiral-Brommy-Weg von Hochwasser bedroht sowie dieser viel befahrene Weg selbst regelmäßig vernässt.
Bereits jetzt schon ist dieser Deich in Teilabschnitten beschädigt: Im Bereich Knoops Park wurde ja bereits eine tideabhängige Wasserzone geschaffen, die zweimal täglich bis zu einer Höhe von 2,70 m NHN gefüllt wird. Durch die Umspülung von beiden Seiten hat sich der Deich hier inzwischen von 3,20 m NHN stellenweise bis auf 2,65 m NHN abgesenkt.
Wie bekannt, ist eine Erweiterung der Wasserflächen entlang der gesamten Deichlänge für 2021 fest geplant. Das Wasser auf den Lesumwiesen wird dort, genauso wie in der bereits vorhandenen Wasserzone, so hoch stehen wie in der Lesum (regelmäßig bei 2,50 m NHN).
Der Deich wird demnach auf seiner gesamten Länge beidseits umspült und dadurch stärker belastet werden. In der Folge wird der Deich mit großer Wahrscheinlichkeit im Laufe der Jahre zerstört werden. Der Deich ist inzwischen im Besitz der Stadt Bremen. Laut Aussage der Senatorin für Umwelt liegt der Deich jedoch nicht im Planungsgebiet der zusätzlichen Wasserflächen; er wird nicht gepflegt. Obwohl in städtischem Besitz, ist für dessen Erhalt jetzt „niemand zuständig“. Der Deich ist also faktisch aufgegeben. In Zukunft wird die Lesum in diesem Bereich tideabhängig bis an den Admiral-Brommy-Weg auflaufen.
Dann werden die angrenzenden Grundstücke und Anwohner keinen „Schutz von Leben und die Abwehr von erheblichen Gesundheits- oder Sachschäden bei Hochwasserereignissen“ mehr haben (Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete … in der Stadtgemeinde Bremen, § 1). Ein dazu erfolgter Vergleich zwischen Anwohnern und Behörde eignet sich nicht, um diese Gefahr abzuwenden.
Um diese Gefahr abzuwenden, fordern wir die Bremische Bürgerschaft auf, die Schutzfunktion aller nördlichen Lesum-Sommerdeiche zu erhalten und auszubauen.
Bremen, Januar 2021, Susanne Meinrenken (weitere Unterschriften siehe Extradatei)
Kurzzusammenfassung zur Sache:
1. Wie in den letzten Monaten in Bezug auf die geplante Wasserzone an den Lesumwiesen auch von der Behörde bestätigt wurde, wird das Wasser auf den Wiesen tideabhängig genauso hoch stehen wie das Wasser in der Lesum. Daher werden die Wiesen, die jetzt durchgehend trocken sind, nach Durchführung der Maßnahme täglich 2-mal unter Wasser stehen, und das mehr als 150-mal im Jahr in einer Höhe von 2,50 m NHN (häufig auch 2,70 m NHN). In den Planungen dazu wurde jedoch die ganze Zeit und noch bis März 2020 ein Höchstwasserstand von 2,10 m NHN angegeben und so auch noch dem Beirat in 2019 durch SWECO vorgestellt (s. Skizze des Plans vom März 2020).
2. Diese Wiesen sind lediglich formal ein Überschwemmungsgebiet, also ein Gebiet, das bei einem Extremhochwasser >3,40 m NHN überschwemmt würde. Die jetzige Verwallung entlang der Lesum hält jedoch Hochwasser von mind. etwa 3 m NHN zurück. Durch die Maßnahme Wasserzone wird aus einem bisher stets trockenen Gebiet, das bisher im Notfall viel Wasser aufnehmen kann, ein praktisch ständig überschwemmtes Gebiet. Und das, obwohl die trockenen Wiesen für anliegende Grundstücke sowie Passanten auf dem Admiral-Brommy-Weg seit Jahrzehnten einen Schutz vor Wasserschäden bieten und zur schnellen Aufnahme von Wasser bei Starkregen unverzichtbar sind.
3. Wenn die Verwallung zwischen Wiesen und Lesum − der „Sommerdeich“ bzw. Magdalena-Melchers-Weg − regelmäßig von beiden Seiten im Wasser/Sumpf stehen wird, wird diese Verwallung mit Sicherheit im Laufe der Zeit abgeschwemmt werden (wie oben beschrieben; s. Skizze zu den zu erwartenden Wasserständen auf den Lesumwiesen).
4. In Bezug auf einen vielfach geforderten Weg für Spaziergänger spricht Frau Schäfer jedoch weiterhin von einem geplanten „Rundweg“ (zuletzt bei der Bürgerschaftssitzung am 6.10.). Für mit der Gegend Vertraute ist klar: Ein solcher Rundweg würde auf der Verwallung verlaufen, was aber ja unmöglich ist, weil der Deich nicht gepflegt wird (wie oben beschrieben). Der Rest der Wiesen wird jedoch 1- bis 2-mal täglich komplett unter Wasser stehen (siehe Skizze erwartete Wasserstände bei tideabhängigem Hochwasser).
Ein Rundweg ist also ein kalkuliert unrealistisches Versprechen an die Bürger/innen!
5. Um solche Versprechen einzulösen, müsste also die Planung geändert, d.h. dafür gesorgt werden, dass der Deich stabil bleibt (etwa durch eine verkleinerte Wasserzone; s. Skizze Alternativplan). Die Behörde betont stets, solche Änderungen seien unmöglich, da damit das Planfeststellungsverfahren wiedereröffnet werden müsse. Zugleich hat die Behörde selbst in den letzten 2 Jahren verschiedene Änderungen ohne Mühe durchgesetzt (z.B. Verzicht auf einen Schutzwall für die Anwohner). Warum also sind schützende Änderungen nicht möglich? Warum riskiert das Land Bremen, einen funktionstüchtigen Hochwasserschutz in diesem Gebiet zu verlieren – und läuft Gefahr, in einigen Jahren diesen Schutz für viel Geld wieder errichten zu müssen? Wir fordern Sie auf, diese Planung kritisch zu überdenken und von uns Bürger/innen abzuwenden!
Ein Lehrstück über Demokratie?
Die Petition C/64: Zum Erhalt der nördlichen Lesumwiesen wurde vom Petitionsausschuss abschlägig verabschiedet – vermutlich. Jedenfalls mussten die Petentin, die Akteur*innen der Bürgerinitiative, die 2300 Unterstützer*innen und alle Bremen-Norder Zeitungsleser*innen das der Norddeutschen vom 18. September 2020 entnehmen.
Eine Information oder gar eine Begründung durch den Ausschuss an die Petentin und die Bürgerinitiative ist bisher nicht erfolgt.
Was ist davon zu halten, wenn ein Instrument, das ausdrücklich dazu da ist „unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung“ zu geben und dessen Aufgabe es ist, sich um die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zu kümmern, die Kommunikation zwischen Bürgern und Politik so vernachlässigt, dass sie allein auf dem Engagement einzelner engagierter Akteure basiert? Hier sei ausdrücklich denjenigen Politiker*innen gedankt, die mit uns das Plangebiet besucht haben und sich vom Zustand und der Wertigkeit der Wiesen persönlich überzeugt haben! Von den 11 Mitgliedern und 11 Stellvertreter*innen des Petitionsausschusses waren das vier. Vier von Zweiundzwanzig!!
Wir zitieren hier mal die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Thema Bürgerbeteiligung: „Bremen ist eine der ältesten Stadtrepubliken Europas. Bremer Bürgerinnen und Bürger zeigen traditionell Verantwortung für ihre Stadt. Seit Jahrhunderten sind sie es gewohnt und gewillt, sich einzumischen, das politische, soziale und kulturelle Leben der Stadt mitzubestimmen und zu gestalten.
Bremen will Spielräume für neue Formen der bürgerschaftlichen Selbstorganisation ermöglichen: Bürgergutachten, selbst organisierte Arbeitskreise zur Stadtteilentwicklung (…) werden in Zukunft bei der Steuerung städtischer Modernisierungsprozesse eine noch bedeutendere Rolle spielen.“
Stimmt, wir fühlen uns verantwortlich für unsere Stadt und für unsere Natur. Wir sind gewillt, auch Verantwortung zu übernehmen und haben das durch unser Engagement und unsere Expertise bewiesen.
Ohne unsere Einmischung wäre es „übersehen“ worden, dass die Planungen von falschen Voraussetzungen ausgingen, die Wasserstände falsch angenommen wurden, es schützenswerte Pflanzen im Plangebiet gibt, die Gasleitung gesichert werden muss, der Schutz der Anwohner nicht bedacht wurde, der Deich in seinem jetzigen Zustand die Planungen nicht überstehen würde…
Was ist davon zu halten, wenn die Bürger*innen immer wieder zu hören bekommen, dass sie den „Fachleuten“ der Behörde trauen sollen, wenn solche eklatanten Fehler gemacht werden?!
Was ist davon zu halten, wenn die von uns berechneten und belegten Strömungsverläufe von den Planern übernommen werden ohne jedoch die Auswirkungen zu berücksichtigen?
Was ist davon zu halten, wenn 50 cm mehr oder weniger Wasserstand in dem Gebiet angeblich keine Auswirkungen (Deich, Schwelle, Fische, fehlende Möglichkeit, bei Sturmflut komplett zu sperren, fragliche Möglichkeit, die Gasleitung zu reparieren) haben?
Wie kann es sein, dass die Petentin hinter zugesagten Informationen monatelang „herbetteln“ muss?
Was ist das für ein Verständnis von Demokratie, wenn Politik und Behörde in solcher Ignoranz verharren? Wenn Kommunikation nur „von oben herab“ oder gar nicht erfolgt?
Was ist faul im Staate Bremen, wenn engagierte Menschen sich in einem „demokratischen“ Prozess nachhaltig missachtet und übergangen fühlen?
Warum werden uralte Planungen durchgedrückt, ohne die Veränderungen, die in 20 Jahren durch Umweltzerstörung und Artensterben geschehen sind, zu berücksichtigen und die Planungen daraufhin zu überprüfen?
Wie sollen unter solchen Umständen und mit einer solchen Haltung das Leitbild und die Kriterien der Bürgerbeteiligung in der Stadt Bremen (vgl. Beschlussvorlage Bremer Senat vom 13.11.2018) eingehalten werden, in dem es heißt:
„Bürgerinnen und Bürger, die Beiräte, die Stadtbürgerschaft und der Senat sowie die Verwaltung begreifen gute Bürgerbeteiligung als wichtigen und bereichernden Austausch im politischen Entscheidungsprozess. Gute Bremer Bürgerbeteiligung fördert die Identifikation mit der Stadt Bremen und stärkt den Gemeinsinn. (…)
Bremer Bürgerbeteiligung braucht frühzeitige, umfassende, verständliche und zugängliche Informationen sowohl für die Beiräte als auch die Bürgerinnen und Bürger. Das umfasst:
· die Begründung der Planungen,
· die Ideen und inhaltliche Überlegungen,
· die Informationen über die Wirkung und Konsequenzen der Planungen,
· die Erläuterung der Finanzierung,
· die Erläuterung der Beteiligungsmöglichkeiten,
· die Transparenz der Zeitplanung.“
Für uns liest sich dieses Leitbild wie ein Hohn! Die Struktur der Entscheidungsprozesse sieht nach unseren Erfahrungen in der Bürgerbeteiligung einen Störfaktor, der möglichst klein gehalten und durch Ignoranz beseitigt werden muss.
Unser Engagement für den Erhalt der Wiesen ist tatsächlich zu einem Lehrstück über den Zustand unserer Demokratie geworden – leider aber eine Tragödie…
Aber noch ist das Drama nicht zu Ende, noch sind die Akteure auf der Bühne und schlagen sich weiter tapfer mit ihren Gegenspielern herum…
Der nächste Akt bringt vielleicht die ersehnte Wende?
Die Norddeutsche
vom 18.09.2020
Vorerst keine Baggerarbeiten auf den Wiesen!
Vorher müssen die Wasserberechnungen und die Folgen für die Anwohner überprüft werden. Das dauert...
Aber die Gefahr ist nicht vorüber: 2021 sollen die Wiesen ausgebaggert werden! Lasst uns die Zeit nutzen, um weiter auf den Unsinn dieser Maßnahme hinzuweisen und eine dauerhafte Planänderung zu erwirken!
Ganz frisch:
Ein anerkannter Insektenkundler hat nach einer Begehung des Gebietes eine Einschätzung zu den Wiesen verfasst, in der er abschließend darauf dringt, das fehlende Monitoring des Planungsgebietes zu beauftragen, bevor der Biotopkomplex zerstört wird.
„Die geplanten Ausbaggerungen und die Umwandlung in einen Biotoptyp, der vorrangig als Fischlaichzone dienen soll, werden ein großes Potenzial hochgradig bedrohter Insekten-, Spinnen- und Schneckenarten vernichten.“ (Jörn Hildebrandt, Ökologe und Insektenkundler, 26.05.20)
Dr. Jörn Hildebrandt
Diplom-Biologe und Freier Journalist
Hasenhöft 5
28 759 Bremen
Bremen, 26. 05. 2020
Einschätzung des Besiedungspotenzials der terrestrischen Wirbellosenfauna in den Lesumwiesen
Jörn Hildebrandt
Die folgende Einschätzung zur terrestrischen Wirbellosenfauna beruht auf einer eigenen Begehung der Flächen sowie den Datengrundlagen, die Jürgen Feder mit seinen botanisch-floristischen Erfassungen (Begehung am 10. 10. 2019) geschaffen hat.
Das Besiedlungspotenzial zur Fauna wurde aufgrund der Daten eingeschätzt, die der Autor im Rahmen eines Projekts „Feuchtgrünland in Norddeutschland“ im Jahre 1998 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (Bonn/Bad Godesberg) zusammengetragen hat. In dieser Arbeit wurde der Kenntnisstand zu circa 14.000 Wirbellosenarten – von Landschnecken über Spinnen bis zu den Wildbienen – synthetisch ermittelt. Dabei ließ sich die Bindung von Tierarten an Biotope bzw. einzelne Pflanzenarten/-gruppen erstmals quantitativ ermitteln. Diese Datensynthese war breit angelegt und fußte nicht nur auf den „gängigen“ Tierartengruppen wie Wildbienen oder Tagfaltern, sondern bezog auch die riesige Artenfülle unter Dipteren, Blattläusen oder pflanzennutzenden Käfern ein, die im Rahmen ökologischer Gutachten so gut wie nie erfasst werden.
Die folgende Einschätzung kann eine Datenerhebung jedoch auf keinen Fall ersetzen!
Sie entspricht eher einer Beurteilung potenzieller Wertigkeiten, die sich aus dem Vorhandensein bestimmter Biotope/Biotopkomplexe ergeben. Ob die Arten und Artengruppen wirklich präsent sind, kann nur eine Erfassung vor Ort ermitteln.
Überschwemmtes Grünland
Zahlreiche faunistische Erhebungen im Bremer Raum haben den hohen Wert überschwemmten Grünlands, insbesondere für Laufkäfer, nachgewiesen. Denn einige Arten kommen ausschließlich in offenen, nassen und mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Flächen vor und sonst nirgendwo! Diese Arten (z. B. Bembidion aeneum) stehen sämtlich auf der Roten Liste. Die Wertigkeit dieser Flächen könnte noch höher sein, weil sich in diesem Bereich bereits Brackwassereinfluss bemerkbar macht. Damit könnten auch Laufkäferarten im Gebiet vorkommen, deren Hauptlebensraum die Küsten an der Nordsee sind, die aber im Binnenland inselartig auftreten, sofern Überflutung und höhere Salzgehalte herrschen.
Biotopkomplexe
Das Nebeneinander und Ineinander von Feuchtgrünland, Röhrichten, Hochstauden, Waldinseln und Gebüschen, teils in Form von weichen Gradienten, macht das Gebiet für terrestrische Wirbellose potentiell ungemein wertvoll. Insektengruppen wie Schmetterlinge und Schwebfliegen wechseln in ihren Entwicklungsphasen von der Larve bis zum geschlechtsreifen Tier ihren Lebensraum. Für diese Gruppen ist die Verzahnung und Gradientenbildung im Gebiet von größter Bedeutung. Von daher sind die Lesumwiesen mit ihren vielfach verzahnten Biotopelementen ideal für ein riesiges Artenpotenzial.
Röhrichte und Hochstaudenfluren
Röhrichte werden von Spezialisten u.a. aus den Gruppen der „Nachtfalter“, Zikaden, Wanzen, Blattläuse, Blattkäfer, Rüsselkäfer und phytophagen Dipteren besiedelt. Viele dieser Insektenarten sind monophag, also nur an einer Pflanzenart lebend. Dies gilt besonders für die im Gebiet vorhandenen Gräser wie Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras) und Phragmites australis (Schilf) sowie Kräuter wie Cirsium palustre (Sumpf-Kratzdistel) oder Urtica dioica (Große Brennnessel).
Der leichte Salzeinfluss im Gebiet könnte sich zusätzlich wertsteigernd auf pflanzennutzende Insekten auswirken: Denn unter Nachtfaltern und Zikaden besiedeln einige Arten ausschließlich Schilfbestände unter Salzeinfluss und sind hochgradig gefährdet.
Diese Lebensraumtypen bergen gleichfalls ein hohes Artenpotenzial für Radnetzspinnen, da sich zahlreich nicht oder wenig gestörte Vertikalstrukturen finden, an denen Spinnen ihre Netze anbringen können. Die Streuauflagen in diesen Biotopen bergen in der Regel ein großes Artenspektrum an feuchteliebenden Landschnecken.
Feuchtgrünland und mesophiles Grünland
Der teils ausgeprägte Blütenreichtum im Feuchtgrünland und mesophilen Grünland macht die Flächen vor allem für Blütenbesucher wertvoll, wie zum Beispiel Wildbienen, Tag- und Nachtfalter oder Schwebfliegen. Wie das Besiedlungsgeschehen aufgrund der hohen Windexposition jedoch tatsächlich ist, müssen konkrete Untersuchungen klären. Spezialisten unter den pflanzennutzenden Insekten leben zum Beispiel an Filipendula ulmaria (Mädesüß). Botanisch wertvolle Arten wie Lychnis flos-cuculi (Kuckucks-Lichtnelke) sind auch für zahlreiche Blütenbesucher höchst attraktiv.
In einem weiter östlich gelegenen Bereich konnte der Autor im Jahre 2019 die stark gefährdete Mooshummel (Bombus muscorum) nachweisen.
Feuchtgebüsche, Waldreste, Baumgruppen
Die ökologische Funktion der Feuchtgebüsche liegt zum einen darin, dass sich viele Insektenarten auf Pflanzenarten unter den Weiden (Salix) und Hochgräsern wie Glyceria maxima (Wasserschwaden) finden, zum anderen darin, dass windberuhigte Zonen im Gebiet entstehen. Letzteres ist besonders für Schmetterlinge bedeutsam, da es im Feuchtgrünland im Bremer Raum in vielen Gebieten an Feuchtgebüschen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche mangelt. Da viele Gehölzelemente randlich oder mitten im Gebiet ausgeprägt sind, entsteht ein Mosaik aus nicht genutzten und sporadisch genutzten (offenen) Biotopen, das große Biotopvielfalt in den Flächen schafft.
Die Untersuchungen von Jürgen Feder haben eine große Artenvielfalt unter den Gehölzen nachgewiesen – entsprechend artenreich dürfte auch die daran gebundene terrestrische Wirbellosenfauna sein. Besonders die Brombeergebüsche bieten im Sommer zahlreichen Blütenbesuchern ein großes Pollen- und Nektarangebot, insbesondere Hummeln.
Wege und Wegränder
Die „Störungen“ durch Spaziergänger und Hunde schaffen lineare Strukturen mit teils offenen Flächen, die für Pioniere unter den Insektenarten potenziell wertvoll sind, aber ebenso auch für Wildbienen, die an vegetationsfreien Stellen Bruthabitate finden.
Insgesamt
Reste von Weiden-Auwald und Eschen-Quellwald, Röhrichte, Hochstauden und teilweise überschwemmtes Grünland schaffen ein Gebiet mit einem für Bremen nahezu einmaligen Mosaikreichtum! Strukturreiches Feuchtgrünland in diesem Abwechslungsreichtum und dieser Vielfalt findet man auch in Natura 2000-Schutzgebieten nur noch an wenigen Stellen (wobei auch der Wiesenbrüterschutz eine Rolle spielt).
Mit der Vernichtung der Lesumwiesen geht ein unermesslich großes Potenzial hochgradig bedrohter Insektenarten verloren, auch wenn es nicht erfasst worden ist!
Dass offenbar keinerlei faunistische Erhebungen im Gebiet stattfanden, ist ein eklatantes Versäumnis! Das Integrierte Landschaftsprogramm (ILP) Bremen reicht nicht aus, um Bewertungen von Flächen dieses Typs vorzunehmen, da viele darin erfasste Arten für diesen Lebensraumtyp irrelevant sind und sich meist keine flächenspezifischen Aussagen über ökologische Wertigkeiten treffen lassen.
Die geplanten Ausbaggerungen und die Umwandlung in einen Biotoptyp, der vorrangig als Fischlaichzone dienen soll, werden ein großes Potenzial hochgradig bedrohter Insekten-, Spinnen- und Schneckenarten vernichten.
Untersuchungsbedarf
Laufkäfer (in überschwemmten Flächen)
Blütenbesuchende Insekten (Tagfalter und Hummeln)
Punktuelle Erfassung von Zikaden und Nachtfaltern an den Schilfbeständen.
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Seit ein paar Tagen stehen zwei Infotafeln auf der ersten Wiese unseres Lieblingsbiotops! Sie informieren in knappster Form über die geplante Zerstörung der Wiesen für eine über 20 Jahre alte Planung, von der keiner wissen kann, ob es nach den Baggerarbeiten jemals wieder eine solche Pflanzen- und Tiervielfalt geben wird.
Die unteren Querbalken markieren den Wasserstand bei normalem Hochwasser und jede*r kann sehen, was das für Springfluten und Starkregen bedeutet.
Wir fordern eine Neubewertung der Situation auf dem Stand des heutigen Wissens über Insektensterben und Klimawandel!
Beratung der Petition im Petitionsausschuss und erweiterte Stellungnahme zu unseren Argumenten
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Anschreiben an den Petitionsausschuss Bremen
Betrifft: Petition S 20/64 „Erhalt der nördlichen Lesumwiesen“
Susanne Meinrenken, Bremen Bremen, den 5. April 2020
Sehr geehrte Frau Dr. Petersen, sehr geehrter Herr Rohmeyer,
sehr geehrte weitere Mitglieder des Petitionsausschusses,
wie vorgesehen möchte ich Ihnen im Namen der Bürgerinitiative für den Erhalt der nördlichen Lesumwiesen (BiEnLe) innerhalb der gegebenen Frist noch zusätzlich zur oben genannten Petition einige ergänzende Erklärungen zusenden. Diese beziehen sich zum Teil auch auf die Aussagen der Mitarbeiter der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in deren Schreiben an die Deputation (Vorlage VL 20/1049).
Im Einzelnen sind dies:
*Stellungnahme der Firma Stadt-Land-Fluss Hannover von 2018 (Gutachten der Behörde)
*Stellungnahme zum Thema Starkregen
*Stellungnahme zur Problematik der steigenden Gefahr durch Hochwasser
*Stellungnahme zu den von der Behörde genannten IEP-Daten
*Gutachten von J. Feder
*Skizzen zur Darstellung einer alternativen Lösung für die Wasserzonen (östlich/westlich)
Besonders möchte ich Sie darauf hinweisen, dass BiEnLe sich dafür einsetzt, die geplanten Flachwasserzonen nach einem alternativen Plan zu verwirklichen (siehe Anlage Zeichnungen Alternativplan). Wir schlagen vor:
1. Vertiefung zusätzlich zur geplanten Überschwemmung im westlichen Planungsgebiet
2. Statt der geplanten großflächigen Wasserzonen im östlichen Planungsgebiet eine Erweiterung der vorhandenen Wasserzone im Osten nur bis zur Gasleitung plus Erweiterung der beiden vorhandenen Priele (mit je eigenem Zu-/Ablauf zur Lesum).
Diese alternative Planung hätte mehrere Vorteile: Für Fischlaichplätze stünden mehrere Wasserzonen zur Verfügung, die jeweils einen direkten Zugang zur Lesum haben und die die Gefahr durch Hochwasser nicht erhöhen würden. Die Gasleitung bliebe durchgehend zugänglich (für Wartungsarbeiten). Insgesamt würde so tatsächlich eine Landschaft entstehen, die sowohl die Wiesen mit all ihren schützenwerten Arten als auch Auen umfasst.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde bereits gebrochen (2-Jahres-Frist der Umsetzung ist längst abgelaufen) – darum fordern wir alle Verantwortlichen auf, sich jetzt noch genügend Zeit für eine sorgfältige Planung zu nehmen, die alle wichtigen Kritikpunkte berücksichtigt!
Mit frdl. Grüßen, Susanne Meinrenken
Stellungnahme „Starkregen“
Susanne Meinrenken für BiEnLe, 31. März 2020
Betreff: Petition S 20/64 Erhalt der nördlichen Lesumwiesen
Nach Auffassung der Bürgerinitiative wird die geplante Kompensationsmaßnahme die angrenzende Besiedlung des Gebiets gefährden und für die breite Öffentlichkeit, die regelmäßig den Admiral Brommy Weg nutzt, ein Problem darstellen: Wenn die Wiesen ausgebaggert werden und tidebeeinflusst ständig unter Wasser stehen, geht ein funktionell wichtiger Schutz vor Starkregen in diesem Gebiet verloren.
Als Antwort auf eine Anfrage von Frau Neumeyer (Deputation Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz) schreibt Frau Winkelmann (für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) (Vorlage VL 20/1049):
„Im Hinblick auf Starkregenereignisse ist bekannt, dass nördlich des Maßnahmenbereichs am Geesthang mit erhöhten Regenabflüssen zu rechnen ist. Auf die Abflusssituation hat die Kompensationsmaßnahme keinen Einfluss.“
Die Situation lässt sich anhand der Starkregenkarten für Bremen nachvollziehen https://www.gis.umwelt.bremen.de/starkregenvorsorge/). Frau Winkelmanns Schlussfolgerung jedoch zweifelt die BI an, denn:
Vom Geesthang mit der Straße Am Kapellenberg fließt bei Starkregen enorm viel Oberflächenwasser vom Norden ab. Wie auf der Karte zu sehen ist, schwillt dann ein Graben im Bereich der Wiese deutlich an, über den das Wasser bei Ebbe ungehindert in die Lesum abfließt. Dieser Graben verläuft im westlichen Teil des Plangebiets und führt nicht nur bei Starkregen Wasser, sondern entwässert die Lesumwiesen bei jeder Ebbe kontinuierlich. Denn es fließen ständig Oberflächen- und Grundwasser vom nördlich angrenzenden Geesthang durch die Wiesen/den Graben in die Lesum ab. So bleibt die Wiese seit Jahren selbst bei tagelang anhaltendem Regen ständig begehbar und kann bei dramatischen Wetterereignissen noch zusätzlich enorme Mengen Wasser aufnehmen.
Dieser Graben wird laut Plänen der SWECO über die Durchführung der Maßnahme verschlossen werden; hier wird es also keinen freien Ablauf mehr geben: Das ständig vom Geestrücken aus eindringende Oberflächenwasser wird sich auf der Wiese stauen und kann dann nur über den geplanten Überlauf im Osten (etwa 1 km weiter) ablaufen. Und dies nur bei Ebbe – bei Flut wird das Wasser aus der Lesum einströmen und jedes Mal auf das Oberflächenwasser „treffen“. Das wird ständig, aber vor allem bei Starkregen ein Problem darstellen.
In den Berechnungen der Planer wird zudem die Funktion der Wiesen in ihrem jetzigen Zustand als Speicherort für Regenwasser überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei ist diese beträchtlich: Die Lesumwiesen können bis 50 Liter pro eingebrachten 100 Liter Niederschlag/qm speichern, das sogenannte Porenvolumen (gilt für Starkregenereignisse, normalen Regen, Quellwasser und Grundwasser) (s. Umweltbundesamt 2011: „Hochwasser verstehen, erkennen, Handeln!“).
Wird, wie mit der Maßnahme geplant, ein Großteil der jetzt trockenen Wiesen ständig überschwemmt, dann wird diese Speicherfunktion entsprechend zum größten Teil ersatzlos entfallen. Starkregen wird sich im Bereich des Admiral Brommy Wegs noch stärker als jetzt auswirken ─ zumal das Kanalregenwasser dann auch nicht mehr über die Kanäle abgeleitet werden kann, sondern sich überwiegend über die Straße unkontrollierbare Ableitungsmöglichkeiten über die anliegenden Grundstücke suchen wird, die aber ja schon vorgenässt sein werden.
Stellungnahme „Überschwemmungsgebiet und Hochwasser“
Susanne Meinrenken für BiEnLe, 31. März 2020
Betreff: Petition S 20/64 Erhalt der nördlichen Lesumwiesen
Nach Auffassung der Bürgerinitiative wird die geplante Kompensationsmaßnahme die die angrenzende Besiedlung des Gebiets gefährden und für die breite Öffentlichkeit, die regelmäßig den Admiral Brommy Weg nutzt, ein Problem darstellen: Wenn die Wiesen ausgebaggert werden und ständig unter Wasser stehen, geht ein wichtiger Schutz gegen Binnenhochwasser in diesem Gebiet verloren.
Als Antwort auf eine Anfrage von Frau Neumeyer (Deputation Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz) schreibt Frau Winkelmann (für die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) (Vorlage VL 20/1049):
„Die Kompensationsmaßnahme befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (ÜSG). Infolge der Maßnahme wird das ÜSG jedoch nicht vergrößert, dies bedeutet, die Grenzen des ÜSG bleiben wie festgesetzt bestehen.“
Es geht hier nicht um die bloßen Grenzen des ÜSG, sondern um dessen Funktion.
Das Gebiet der Lesumwiesen wurde 2016 ein „verordnetes Überschwemmungsgebiet“. Laut Bundesamt für Justiz mit dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) §78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete ist in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet u.a. Folgendes untersagt:
Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche.
Zu dem Problem des ÜSG wird in der „Gutachterlichen Stellungnahme Überschwemmungsgebiet Lesum“ vom 20.12.2018 der Firma Stadt Land Fluss dargestellt, dass keine erhöhte Hochwassergefahr infolge der geplanten Maßnahme im Bereich der Lesumwiesen entstehen wird.
Dieses Gutachten ist jedoch in wesentlichen Punkten falsch, was ich im Folgenden erläutern werde.
Vorweg zur Klärung: Das mittlere Hochwasser in der Lesum beträgt etwa 2,37 mNN, das Sperrwerk schließt bei erwartetem Hochwasser in der Lesum von 2,70 mNN (seit Jahren schon mehr als 130-mal im Jahr wegen des hohen Wassers), das Wasser in der Lesum steht also sehr häufig bei 2,70 mNN. Das HQ-100 (rechnerisch ermitteltes 100-jähriges Hochwasser) beträgt 3,56 mNN. Da die Verwallung nördlich der Lesum nur zwischen 3,00 und 3,20 mNN hoch ist, wurde theoretisch folgerichtig dieses Gebiet als ÜSG im Fall eines HQ-100 festgesetzt.
Erläuterungen „Gutachterlichen Stellungnahme Überschwemmungsgebiet Lesum“ vom 20.12.2018 der Firma Stadt Land Fluss
Susanne Meinrenken, für BienLe, 31. März 2020
Betreff: Petition S 20/64 Erhalt der nördlichen Lesumwiesen
Punkt 1
Das vorliegende Gutachten beginnt mit den Sätzen: „Das durch die relevanten Ausgleichsmaßnahmen betroffene Gebiet liegt fast vollständig im verordneten Überschwemmungsgebiet der Lesum [..]. Es wird bereits ab einem Wasserstand von 1,80 mNN geflutet. […] Ein Retentionsraum, der nur bei einem Hochwasser anspringt und dann den Wasserstandanstieg signifikant verringert, existiert momentan nicht.“ Und am Schluss „Momentan wird das Plangebiet [...] tidebeeinflusst regelmäßig überflutet.“ Daraus ergeben sich dann im Gutachten Berechnungen, die zeigen sollen, dass die Maßnahmen kaum einen Einfluss auf Hochwasser in diesem Gebiet haben.
Die hier genannten grundlegenden Aussagen sind falsch.
Wer einmal eine Stunde auf der Wiese stand, wenn die Lesum Hochwasser führt, der weiß: Seit es das Sperrwerk gibt, wird die Wiese nie mehr geflutet (nur bei sehr hohem Hochwasser läuft sehr selten vom Siel aus etwas Wasser in einen kleinen Bereich in der Mitte des Gebiets). Würde die Wiese regelmäßig überflutet (wie es im Gutachten steht), wäre es keine grüne Wiese und der Bauer könnte nicht 2-mal im Jahr heuen, sondern dort wäre ein Röhrichtgebiet. Zudem wird durch die Wiese bei Ebbe kontinuierlich Wasser vom nördlich angrenzenden Geesthang in die Lesum entwässert. So bleibt die Wiese seit Jahren selbst bei anhaltendem Regen wie in den 2 letzten Februarwochen ständig begehbar und könnte bei dramatischen Wetterereignissen noch zusätzliches Wasser aufnehmen, das heißt als Retentionsraum fungieren, der erst bei starkem Hochwasser anspringt.
Punkt 2
Im Gutachten wird zudem eine Höhe der nördlichen Lesumverwallung (also des Sommerdeichs) von 2,20 mNN angegeben. Anhand dieser Höhe wird schließlich ein mögliches Retentionsvolumen berechnet, das laut dem Gutachten den Hochwasserstand auch nach durchgeführter Maßnahme nur äußerst geringfügig ansteigen lässt.
Auch diese Annahme ist falsch: Laut amtlichen Daten beträgt die Höhe des Sommerdeichs überall mindestens 3 mNN, an manchen Stellen ist er höher.
Übrigens:
In den früheren Plänen der SWECO war eine Verwallung südlich des Admiral Brommy Wegs vorgesehen, die mit Sielen ausgestattet war und verhindern sollte, dass das steigende Wasser aus den Flachwasserzonen über die angrenzenden Grundstücke und den Admiral Brommy Weg steigt. Diese Verwallung wurde nun ersatzlos entfernt; das Wasser wird also ungebremst steigen können und die Immobilien in der nahen Umgebung gefährden.
Punkt 3
Im letzten Abschnitt dieses Gutachtens heißt es: „Würde man statt der Ausgrabungen das Siel wieder in Stand setzen und somit ein Überströmen bis zu einem Wasserstand von 2,20 mNN verhindern, so könnte ein Retentionsraum geschaffen werden, der erst bei kleineren Hochwassern anspringt. Es stände also ein Volumen zur Verfügung, das ab einem Überströmen der nördlichen Lesumverwallung bei 2,20 mNN anspringen würde und nicht bereits bei einem Wasserstand von 1,80 mNN.“
Dieser Satz ist ebenfalls falsch; richtig ist:
Über das Siel wird lediglich ein Graben bei Hochwasser regelmäßig etwas höher gefüllt; sehr selten tritt etwas Wasser auf den direkt angrenzenden Rand der einen Wiese über und bliebt einige Zentimeter hoch dort stehen, bevor es bei Ebbe wieder abläuft. Durch die genannten derzeit bestehenden Verwallungen (Sommerdeich) von mindestens 3 mNN rund um die Lesumwiesen wird ein Überströmen der Wiesen derzeit bis zu einem Wasserstand von etwa 3,00 mNN verhindert (somit sind die Lesumwiesen seit 1979 nie mehr geflutet worden) – nicht nur bis zu einem Wasserstand von 2,20 mNN (wie im Gutachten dargestellt). Es besteht also ein Retentionsraum, der erst bei Hochwasser anspringt. Es steht hierfür ein Volumen zur Verfügung, das ab einem Überströmen der nördlichen Lesumverwallung bei etwa 3,00 mNN anspringen würde und nicht bei einem Wasserstand von 1,80 mNN.
Daraus ergibt sich ein Volumen von rund 88.000 m3, also ein deutlich größeres Volumen als das im Gutachten berechnete Volumen (26.000 m3).
Und genau aus dieser Tatsache ergibt sich das tatsächlich deutlich größere mögliche Retentionsvolumen der Wiesen in ihrem jetzigen Zustand und damit der enorme Verlust von Volumen infolge der Durchführung der Maßnahme. Wird die Maßnahme also durchgeführt, steigt die Gefahr von Hochwasser im genannten angrenzenden Gebiet deutlich an.
Fazit
Zu bedenken ist bei dieser Problematik auch, dass das Sperrwerk bei Extrem-Hochwasser bis zu 32,5 Stunden geschlossen bleiben kann. Zu diesem Zeitpunkt werden bereits längst die Pumpen in den Wümmewiesen angeworfen, um das Wasser von dort zurückzupumpen – also ebenfalls in die Lesum bzw. die Lesumwiesen. Das Wasser dort würde also weiter steigen.
Zum Thema Wasser sagte übrigens Arno Gottschalk von der SPD in einem Beitrag einer Bürgerschaftssitzung am 28. und 29.1, ich zitiere:
„… der Schwerpunkt der Anpassung an den Klimawandel hat in Bremen vor allen Dingen was mit Wasser zu tun. Die Gefahren kommen einerseits von unten, von einem steigenden Meerwasserspiegel und sie kommen von oben, den Starkregenereignissen. Und sie kommen von vorne, das sind die drohenden Sturmfluten, und sie kommen von hinten, nämlich steigenden Wassermassen im Hinterland, wenn wir Starkregenereignisse haben. Und wir wissen hier in Bremen, wenn genau das zusammentrifft, nämlich von vorne und von hinten, dann wird es hier in Bremen brenzlig.“
Wohl auch im Sinne der mehr als 1900 Unterzeichner/innen der Petition frage ich Sie als Mitglieder des Petitionsausschusses hier: Wie stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen realisiert werden, um die Bürger/innen in St. Magnus vor zu erwartenden Schäden in der Zukunft zu schützen?
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Stellungnahme der Bürgerinitiative für den Erhalt der nördlichen Lesumwiesen (BiEnLe) zu den Aussagen der Verwaltung (Vorlage VL 20/1049) für die Deputationssitzung vom 11.03.2020 / Antwort für den Petitionsausschuss zur Petition S 20/64.
In dem o.g. Schreiben bezieht sich die Behörde auf eine naturschutzfachliche Überprüfung der Planung auf der Grundlage einer von SKUMS beauftragten Biotopkartierung von 2018.
Die durch dieses Integrierte Erfassungsprogramm (IEP) ermittelten Daten sind für eine Bewertung eines so kleinen Bereiches wie die Nördlichen Lesumwiesen nicht geeignet. „Die vorliegenden vegetationskundlichen Untersuchungen wurden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogrammes Bremen im Landschaftsschutzgebiet Werderland durchgeführt. Der Untersuchungsraum umfasst insgesamt 857,45 ha und ist Bestandteil der Bremer Wesermarsch.“ Es liegt auf der Hand, dass die ca. 8 ha (0,9% der Fläche), um die es in der Ersatzmaßnahme (C3) geht, nicht im Detail untersucht wurde. In der „Zusammenfassung der Ergebnisse“ des IEP (S.64) wird der Bereich des nördlichen Lesumufers zum Beispiel gar nicht erwähnt, auch die „Hinweise zum Biotopmanagement und zu künftigen Untersuchungen“ (S.67) beziehen sich ebenfalls ausschließlich auf die Bereiche südlich der Lesum.
Ein spezielles Gutachten, wie es die Bürgerinitiative vorgelegt hat (siehe Gutachten J. Feder in der Anlage) fehlt für diesen Standort. Aus unserem Gutachten geht die Vielfalt der vorkommenden Arten auf dem Gebiet eindrucksvoll hervor. Der Biotopkomplex „Nördliche Lesumwiesen“ wird von dem Gutachter als besonders wertvoll und unbedingt erhaltenswert beurteilt. Die Kartierung der Fläche im Rahmen des IEP überprüft nur bestimmte, wenige Zielarten - und das unabhängig von einer konkreten Planung, die Flächen zu verändern.
Ebenso fehlt ein Monitoring der schon vorhandenen tidenbeeinflussten Bereiche im östlichen Teil der Lesumwiesen. Es bleibt unklar, ob dieser erste Schritt der Maßnahme, der schon vor ca. 15 Jahren realisiert wurde, die angestrebten Ziele erreicht hat.
Die Stellungnahme der Behörde betrachtet die Maßnahme jedoch ausschließlich von diesen erhofften Zielen her. Die schon vorhandenen Biotop-Qualitäten werden missachtet.
Eine quantitative Erhöhung der Biotoptypen „Röhrichte“ und „Auengewässer“ um 1,5 ha bei einer bearbeiteten Fläche von 8 ha ist erschreckend wenig. Die rein formale Argumentation der Umsetzung eines Landschaftsprogramms entbindet nicht von einer sorgfältigen Werte-Abwägung.
Weiter wird behauptet, dass die Durchführung der Kompensationsmaßnahme das FHH-Gebiet „Lesum“ in keiner Weise beeinträchtige. Schon die im März durchgeführten sogenannten „Pflegemaßnahmen und Wegesicherungen“ haben jedoch einen großen Schaden angerichtet. Die geplanten Ausbaggerungen und Erdbewegungen werden Fauna (insbesondere Insekten und Kleinstlebewesen im Boden) und Flora in großen Teilen unwiederbringlich vernichten.
Der auch von anderen Umweltorganisationen geforderte Erhalt der Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des Bereiches für Menschen wird in den Aussagen der Behörde nicht thematisiert.
Die von der BI vorgeschlagenen Alternativplanungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Wir fordern daher eine Neubewertung der Maßnahmen nach Schaffung einer detaillierten, ortsbezogenen Datenlage, die Berücksichtigung der in den letzten 22 Jahren veränderten Bedingungen (klimatisch, biologisch, soziologisch) und die Einbeziehung von Alternativszenarien, die eine für alle Belange angemessene und nachhaltige Lösung anstreben.
Am 2. April im Fernsehen bei buten un binnen:
https://www.butenunbinnen.de/videos/streit-um-fischlaichzone-100.html
Am 13.03.20 fand die Anhörung vor dem Petitionsausschuss statt. Wegen der Corona-Gefahrenlage war ausnahmsweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Hier veröffentlichen wir nun für unsere Unterstützer*innen und andere Interessierte Leser*innen die Darlegungen der Vertreterin der Bürgerinitiative zum Erhalt der nördlichen Lesumwiesen:
PETITIONSSITZUNG AM 13. März 2020
Vielen Dank, dass ich hier als Petentin der Petition „Erhalt der nördlichen Lesumwiesen“ sprechen darf. Ich werde 3 Punkte nennen: Wir als Bürgerinitiative wehren uns; wir sind enttäuscht vom Vorgehen in den letzten Monaten und wir wissen, dass Bremen es besser können müsste.
1. Wir wehren uns zusammen mit über 1900 Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Petition unterschrieben haben: Die Lesumwiesen sind gemäß einem Gutachten von einem Experten als landesweit bedeutsamen Biotopkomplex für eine vielfältige Pflanzenwelt äußerst schützenswert; der Experte war im Oktober – also einer eher ungünstigen Jahreszeit für ein paar Stunden dort, und hat dennoch bereits mehr als 160 Pflanzenarten identifiziert. Es handelt sich um einen Wald-Sumpf-Wiesen-Komplex - schützenswert sind hier v.a. Sumpfdotterblume, Sumpf Greiskraut und die einzige Kohlkratzdistelwiese des Landes sowie weitere Distelarten. Dort leben im Wasser, in den feuchten und auf den trockenen Wiesen zudem zahlreiche Tiere und vor allem Insekten und Vögel. Bienen fangen gerade wieder an in Schwärmen auf die ersten blühenden Bäume zu fliegen.
Dieses Biotop soll durch die Ausgleichsmaßnahme großenteils zerstört werden. Mit Kosten von mehr als 1,5 Mio Euro werden Flachwasserzonen ausgebaggert. Dabei gibt es kein umfassendes externes Monitoring darüber, welche Pflanzen, Insekten und Tieren dort auf den Wiesen aktuell leben. Ebensowenig gibt es genaue Daten darüber, was dann tatsächlich an Fischen kommen wird. Eine solche Wiese könne überall wieder entstehen, sagt man uns - wir wissen, dass es dafür genau diesen Platz (nass und trocken) braucht und dass weder Geld noch der Wille da ist, eine solche Wiese neu entstehen zu lassen. Wir wissen also, was unwiederbringlich zerstört werden wird. Aber keiner kann genau belegen, wie gut die geplante Maßnahme tatsächlich funktionieren wird.
Wichtig ist neben dem Naturschutz auch: Die Wiesen sind für die Anwohner und auch die Öffentlichkeit wichtig als Abflussgebiet bei Starkregen sowie als Retentionsraum für Hochwasser. Wir sehen bei den geplanten Maßnahmen diesen Schutz in Gefahr und damit eine Gefahr für Anwohner und ein Problem für die Menschen, die regelmäßig den Admiral Brommy Weg benutzen. Wir als die Leute, die täglich dort sind, kennen die Macht des Wassers und wir haben uns informiert: Bei Ebbe wird kontinuierlich Wasser vom Geesthang im Norden in die Lesum entwässert. Und zwar nicht nur bei Starkregen, sondern ständig. Denn es fließen ständig Oberflächenwasser und unterirdische Bäche vom Geestrücken im Norden über und durch die Wiesen durch mehrere funktionstüchtige Gräben in die Lesum ab. Jeden Tag 2-mal mehrere Stunden lang. So bleibt die Wiese seit Jahrzehnten selbst bei anhaltendem Regen wie in den 2 letzten Februarwochen ständig begehbar und könnte bei dramatischen Wetterereignissen noch zusätzliches Wasser aufnehmen – bisher konnte keiner von der Behörde uns schlüssig erklären, welche Maßnahmen für einen wirksamen Schutz vor Hochwasser geplant sind. Es wird lediglich gesagt, das sei alles kein Problem.
Dabei sind Bürgerinitiativen auch dazu da, wie Frau Schaefer einmal sagte, auf Probleme hinzuweisen, die die Behörde gar nicht sieht – und vielleicht ist dieses eines der Probleme.
2. Wir sind enttäuscht: Es wurden auch gesunde Bäume auf den Wiesen gefällt, während die Petition läuft; das ist gegen die guten Sitten, wie Herr Keller ja sagte. Und wir werden fehlinformiert, wenn wir das kritisch sehen: Die Fällungsarbeiten dienten lediglich der Verkehrssicherung und Landschaftspflege, obwohl bremenports uns klar sagte, dass dies die Vorbereitung für die Baggermaßnahmen sind. Selbst die Vorschläge des BUND dafür, dass Bürger auch in Zukunft zumindest in die direkte Nähe des neuen Geländes kommen können, werden bis auf eine ganz kleine neue Fläche Grünland weggewischt – Menschen stören dort in dem neuen Gebiet, wie uns gesagt wurde, und die Verbesserungen sind zu teuer.
3. Wir wissen, die Stadt könnte es besser machen: Man könnte die bestehende Wasserzone bis zur Gaspipeline ausweiten, dort einen Wall ziehen zum Schutz vor Hochwasser. Dann könnte man die beiden anderen vorhandenen Gräben entsprechend vergrößern, damit mit Wasserzu-/abfluss dort ebenfalls Fische laichen können. Diese Gräben/Flüsschen wären begrenzt von einer Verwallung zum Hochwasserschutz und umgeben von den Wiesen, die weiterhin zu betreten wären. Weiteres Wasservolumen könnte entstehen, indem man die vorhandenen Gräben westlich vom Yachthafen bei Raschen`s Werft weiter vergrößert als jetzt geplant. Das hätte 3 Vorteile: Wiesenfläche bliebe, mehr Wasser auch für Fische käme und zwar tatsächlich im Sinne einer schönen Auenlandschaft, der Menschen sich beobachtend nähern können, und es gebe kein Problem mit Starkregen/Hochwasser infolge dieser Maßnahmen.
Deshalb fordern wir Sie auf, den 20 Jahre alten Plan der Flachwasserzonen noch einmal zu überdenken, unsere Kritikpunkte zu berücksichtigen und auf unsere Änderungsvorschläge einzugehen. Wenn diese Planung schon 20 Jahre gedauert hat, muss hierfür auch noch Zeit sein.
Alternativen zur Planung der Behörden (1)
So könnte ein “Ausgleich für den Ausgleich” geschaffen werden und die Lesumwiesen zumindest zum Teil (3 von 8 ha) erhalten bleiben. Der Bereich vor Raschens Werft war früher dauerhaft überflutet.
Zwei Priele be-/entwässern das Gebiet.
Vielen Dank an alle Unterstützer/innen!
Wir konnten 1988 Unterschriften sammeln und dieses Ergebnis zusammen mit einer Zusammenfassung unserer Argumentation am Montag, den 9.3.2020 bei Senatorin Maike Schaefer und dann auch am Freitag, den 13.3.2020, im Petitionsausschuss vorstellen. Die Beratung der Petition war wegen des Coronavirus nicht mehr öffentlich, aber die Petentin Susanne Meinrenken konnte dort unser Anliegen mündlich vortragen und es wurde beraten. Eine abschließende Meinung hat sich der Petitionsausschuss noch nicht gebildet. Eine Empfehlung soll bis Mai ausgesprochen werden. Dieses Votum hat ( ) keine bindende Wirkung. Die Senatorin will den Beschluss zur Ausgleichsmaßnahme weiterhin durchsetzen. Wir konnten aber unsere Argumente für den Erhalt der Wiesen dem Ausschuss und der Behörde vortragen und hoffen, dass sich doch noch etwas bewegt. Zweifel und Kritik von 1988 Bürgern können doch nicht folgenlos weggewischt werden. Wir bleiben dran!
Die Norddeutsche vom 28.02.2020 – Streit um Flachwasserzone geht weiter
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Gemeinsamer Lesumwiesen-Spaziergang der Interessengruppen am 16.02.2020
Die Gruppe war bewusst klein gehalten, und trotzdem oder gerade deshalb gab es Interessantes zu erfahren: Die BiEnLes (Bürgerinitiative zum Erhalt der nördlichen Lesumwiesen) hatten Akteure des BUND und der AGBS (Aktionsgemeinschaft Bremer Schweiz) eingeladen, um direkt vor Ort an den Lesumwiesen die Pro- und Contra-Argumente der geplanten „Ausgleichsmaßnahme“ für das Hafenbecken in der Überseestadt auszutauschen.
Während die Vertreter des BUND und der AGBS zunächst ihre Sichtweise und Überzeugung darstellten, dass „alles viel schöner“ werde, argumentierten die BiEnLe-Aktivisten mit dem Zweifel an diesen Vorhersagen. Sie brachten vor, dass die Wiesen, wie das Gutachten des renommierten Botanikers Jürgen Feder belegt, ein wertvoller Biotopkomplex sei, der durch diesen Versuch vernichtet werde. Ein Monitoring von dem schon als Flachwasserzone ausgebauten Bereich östlich der Planungsfläche gibt es nicht, dieses Versäumnis mussten die Gäste auf Nachfragen bestätigen. Dennoch betrachten die anwesenden BUND und AGBS die Flachwasserzone als Erfolg, was sich aus den Erfahrungen und Untersuchungen an anderen Stellen rückschließen lasse. Einen solchen Analogieschluss halten die BiEnLes für nicht tragfähig genug, um eine irreversible Maßnahme mit 20 Jahren Verzögerung und ohne aktuelle Prüfung umzusetzen.
Auch von den Wiesen in ihrem jetzigen Entwicklungszustand gibt es kein offizielles Monitoring. Herr Rode zeigte hierfür Daten aus dem Integrierten Erfassungsprojekt, die einen vergleichsweise geringen Wert bescheinigen sollen. Diese Daten sind jedoch für so kleine Areale nicht wirklich aussagekräftig und zudem fast 15 Jahre alt, so die BiEnLe-Akteure. Aus diesem Grund blieben die BiEnLes dabei, dass auch Alternativflächen (z.B. westlich der Meierhofstr.), die dann eine tatsächliche Aufwertung durch Flachwasserzonen erführen, und/oder eine Reduzierung der Ausbaggerflächen untersucht werden müssten.
Die wasserbautechnischen Fragen wurden ebenfalls unterschiedlich bewertet: Die Gäste gehen davon aus, dass die technischen Fragestellungen „sicher von den Fachleuten“ gelöst werden würden; sie selbst wollten darauf nicht weiter eingehen. Hier setzten die Akteure, die alle direkt im Umfeld der Wiesen leben und die Situation täglich bei allen Wetterlagen erleben, ihre Bedenken dagegen: Die Lesumwiesen seien derzeit ein funktionierendes System auch für den Wasserhaushalt; sie stellen einen Retentionsraum für Binnenhochwasser dar. Vom im Norden angrenzenden Geestrücken ablaufendes Wasser könne derzeit bei Ebbe ungehindert über die Wiesen durch mehrere Gräben in den Fluss abfließen. Dies gilt grundsätzlich, aber natürlich insbesondere bei Starkregen, und angrenzend an die Wiesen befinde sich ein bei Starkregen besonders betroffenes Gebiet. Laufen die neu ausgebaggerten Teiche der Wiesen wie jetzt geplant in Zukunft mit jeder Flut voll, so werde es für das einströmende Regenwasser und das hohe Wasser aus den Wiesen nur noch einen einzigen Ausgang geben: die Überlaufschwelle am Fischteich ganz im Osten. Die anderen Gräben würden verschlossen, schließlich soll das Wasser ja auf der Wiese großflächig über 1 Meter tief sein, damit die dort erhofften Fische nicht absterben. Für Anwohner, deren Grundstück direkt an die Wiese grenzt, bestehe dann ein steigendes Hochwasser-Risiko.
Nachdem die Gruppe diskutierend und im engagierten Austausch der Sichtweisen die Wiesen durchquert hatten, kam es dann doch noch zu einem sehr wichtigen Konsens-Punkt: Die „Aussperrung“ des Menschen aus dem gesamten Gebiet halten alle drei Gruppen für einen Planungsfehler.. Genau diese Punkte haben die Vertreter von BUND und AGBS nun auch öffentlich in Form von Änderungsvorschläge formuliert: Der vorhandene Rundweg um das Gebiet solle ausgebaut werden und begehbar bleiben. Zudem solle am westlichen Rand des Gebiets eine Grünfläche entstehen, die eine Zugänglichkeit für Menschen und eine Sichtachse in das Gebiet ermögliche.
Das Gebiet solle erlebbar bleiben, das fordern auch die BiEnLes. Zudem allerdings setzen sie sich weiterhin für eine Durchführung der Maßnahme möglichst an einer anderen Stelle oder zumindest eine sehr deutliche Verkleinerung der Flachwasserzonen in dem geplanten Gebiet ein. Für den Hochwasser-Schutz der Anwohner ist zudem unbedingt Sorge zu tragen.
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Baggerarbeitung und das Fällen von ca 30 Bäumen...
Zitat des Sprechers der Senatorin für Umwelt: "... ich sprach von reversiblen oder verkehrssichernden Maßnahmen. Nach meinen Informationen waren die gefällten Pappeln nicht mehr stand- resp. in Teilen nicht mehr sturmsicher. Dann ist es Aufgabe einer Kommune, die Sicherheit herzustellen und zu gewährleisten. Dies wäre auch ohne die geplante Ausgleichsmaßnahme vollzogen worden."
Unserer (BiEnLe) Ansicht nach steht die Fällung der Bäume jedoch eindeutig im Zusammenhang mit der Ausgleichsnahme, da mehrere der gefällten Bäume auf einer Fällungsübersicht der Behörde bzw. bremenports genau markiert waren.
Einen kurzen Einblick in bewegten Bildern zeigt einen Teil des katastrophalen und irreversiblen Eingriff in die Natur: https://vimeo.com/390338056
Unterstüzung auch von der Bürgerinitiative (BI) Grünes St. Magnus Bremen
Pressemitteilung 7. Februar 2020 – Positionen der BI Grünes St. Magnus zur geplanten Maßnahme einer künstlich angelegten Flachwasserzone in den nördlichen Lesumwiesen:
http://www.gruenes-sankt-magnus.de/data/pm200207/Pressemitteilung_07_02_2020.pdf
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Die Bagger sind da!
Wir Bürger*innen von der Initiative und auch viele andere Menschen, die das Vorgehen beobachtet haben, sind sehr betroffen von diesem brutalen Eingriff in die Natur.
Es bleibt noch Zeit für Unterstützung – Wir sammeln weiter
für die Wiesen – Danke für das Unterschreiben
• Admiral-Brommy-Weg 7, in 28759 Bremen
Hindenburgstraße:
• Aleco BioMarkt
Bremerhavener Heerstraße:
• Heidberg-Apotheke
• Schindlers dit und dat / wird geführt als "Postfiliale" (512)
• Baguetterie Filou
• Dohrmann's Fleischerei & Partyservice
• Futterpeter, Der Kult-Imbiss
Vegesack:
• Bags and Boxes/Taschen Michaelis,
Gerhard-Rohlfs-Str. 47A
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Die Unterschriftenliste kann auch hier abgerufen werden: https://documentcloud.adobe.com/link/track…
Unterschrieben bitte zusenden oder abgeben bei
Maria Meyer + Holger Flügge, Admiral-Brommy-Weg 7, 28759 Bremen